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Freiwillige Krankenversicherung oder Private Krankenversicherung, was ist die richtige Entscheidung? Für die richtige Entscheidung müssen beide Alternativen in Betracht gezogen werden, zumal die Frage nur für den Einzelfall entschieden werden kann. Vor einer Entscheidung für die freiwillige Krankenversicherung bietet es sich daher an, auch Angebote für eine private Krankenversicherung einzuholen. Für das Jahr 2011 gibt es die folgenden Mindestbeiträge: Beispielhaft sind die Beiträge mit einer Krankentagegeld-Option aufgeführt.
Hinzu kommen noch die Beiträge für die Pflegeversicherung und ein eventueller Zusatzbeitrag, welcher abhängig von der freiwilligen Krankenversicherung ist. Welche Gründe sprechen für die freiwillige Krankenversicherung? Gründe für den Beitritt in die freiwillige Krankenversicherung sind insbesondere die kostenlose Mitversicherung des Ehepartners und der Kinder ohne Einkommen. Ein weiterer Grund kann aber auch die einkommensabhängigen Beiträge sein. Zu beachten ist hier, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung grundsätzlich unabhängig von der Einkommenshöhe sind. Welche freiwillige Krankenversicherung ist zu empfehlen? Auch bei der Entscheidung für die richtige freiwillige Krankenversicherung sind die Beiträge wichtig. So sollte zunächst darauf geachtet werden, dass kein Zusatzbeitrag erhoben wird. Auch kann bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung mittlerweile ein Selbstbehalt vereinbart werden. Sofern entsprechend keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden, kann es zu einer anteiligen Rückerstattung der Beiträge kommen. Ein Beispiel für eine Krankenversicherung, welche diese Möglichkeit anbietet, ist die BIG. Diese gesetzliche Krankenversicherung bietet außerdem ein Bonusprogramm an, bei dem Ihnen auch unter anderen Bedingungen Geld erstattet werden kann. Mehr über die BIG können Sie unter dem nachfolgenden Link erfahren. Mit den Wahltarifen in der BIG bietet sich ein Einsparpotenzial von bis zu 900 Euro! Wie werden die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung steuerlich behandelt? Die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung lassen sich steuerlich grundsätzlich als so genante Sonderausgaben abziehen. Bei einem für eine private Krankenversicherung vereinbarten Selbstbehalt, kommen zusätzliche eigene Aufwendungen als Außergewöhnliche Belastungen in Frage. Kommt es zu Erstattungen von Beiträgen für die freiwillige Krankenversicherung, mindern diese die Sonderausgaben. Als Nachweis für das Finanzamt sollten Sie sich eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge von Ihrer Krankenversicherung zukommen lassen. Ich hoffe Ihnen hilfreiche Hinweise für die Entscheidung private Krankenversicherung oder freiwillige Krankenversicherung gegeben zu haben.
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