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Freiwillige Gesetzliche Krankenversicherung

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist eine Alternative zur privaten Krankenversicherung. Auf dieser Informationsseite erhalten Sie einen Überblick über Kosten, Beitragshöhe oder Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung.


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Freiwillige Krankenversicherung oder Private Krankenversicherung, was ist die richtige Entscheidung? Für die richtige Entscheidung müssen beide Alternativen in Betracht gezogen werden, zumal die Frage nur für den Einzelfall entschieden werden kann. Vor einer Entscheidung für die freiwillige Krankenversicherung bietet es sich daher an, auch Angebote für eine private Krankenversicherung einzuholen.

Wie werden die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung ermittelt. Die Beiträge entsprechen den Beiträgen der Pflichtversicherten, wobei der Arbeitgeberanteil entsprechend selbst getragen werden muss. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach dem letzten Einkommen, welches durch einen Steuerbescheid nachgewiesen wird. Achten Sie unbedingt darauf, den Steuerbescheid der Krankenversicherung sofort zukommen zu lassen, da sich die Beiträge erst ab diesem Zeitpunkt gegebenenfalls reduzieren lassen, falls das Einkommen niedriger war als im letzten Jahr. Beachten Sie auch, dass der Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung nicht einheitlich vorgegeben ist.

Welche Mindestbeiträge in 2011 sind für die freiwillige Krankenversicherung vorgesehen?

Für das Jahr 2011 gibt es die folgenden Mindestbeiträge: Beispielhaft sind die Beiträge mit einer Krankentagegeld-Option aufgeführt.

Personenkreis freiwillig Versicherte

Anspruch auf Krankengeld

Mindestbeitrag

Allgemeiner Mindestbeitrag

(Mindest­bemessungsgrundlage 851,67 €)

nein

126,90 €

Mindestbeitrag für Selbstständige

(Mindest­bemessungsgrundlage 1.916,25 €)

nein

285,52 €

ja

297,02 €

Mindestbeitrag für Existenzgründer gemäß

§ 57 SGB III oder § 421 I SGB III (Mindestbemessungsgrundlage 1.277,50 €)

nein

190,35 €

ja

198,01 €



Hinzu kommen noch die Beiträge für die Pflegeversicherung und ein eventueller Zusatzbeitrag, welcher abhängig von der freiwilligen Krankenversicherung ist.


Welche Höchstbeiträge gelten in 2011 für die freiwillige Krankenversicherung? Der Höchstbeitrag richtet sich nach der so genannten Beitragsbemessungsgrenze und beträgt in 2011 553,16 Euro für Selbständige bzw. Freiberufler oder Existenzgründer. Hinzu kommt auch hier der Beitrag für die Pflegeversicherung in Höhe von 81,68 Euro für kinderlose Versicherte bzw. 72,39 Euro für Eltern und ein eventueller Zusatzbeitrag.

Welche Gründe sprechen für die freiwillige Krankenversicherung? Gründe für den Beitritt in die freiwillige Krankenversicherung sind insbesondere die kostenlose Mitversicherung des Ehepartners und der Kinder ohne Einkommen. Ein weiterer Grund kann aber auch die einkommensabhängigen Beiträge sein. Zu beachten ist hier, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung grundsätzlich unabhängig von der Einkommenshöhe sind.

Welche freiwillige Krankenversicherung ist zu empfehlen? Auch bei der Entscheidung für die richtige freiwillige Krankenversicherung sind die Beiträge wichtig. So sollte zunächst darauf geachtet werden, dass kein Zusatzbeitrag erhoben wird. Auch kann bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung mittlerweile ein Selbstbehalt vereinbart werden. Sofern entsprechend keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden, kann es zu einer anteiligen Rückerstattung der Beiträge kommen. Ein Beispiel für eine Krankenversicherung, welche diese Möglichkeit anbietet, ist die BIG. Diese gesetzliche Krankenversicherung bietet außerdem ein Bonusprogramm an, bei dem Ihnen auch unter anderen Bedingungen Geld erstattet werden kann. Mehr über die BIG können Sie unter dem nachfolgenden Link erfahren.

Mit den Wahltarifen in der BIG bietet sich ein Einsparpotenzial von bis zu 900 Euro!





Wie werden die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung steuerlich behandelt? Die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung lassen sich steuerlich grundsätzlich als so genante Sonderausgaben abziehen. Bei einem für eine private Krankenversicherung vereinbarten Selbstbehalt, kommen zusätzliche eigene Aufwendungen als Außergewöhnliche Belastungen in Frage. Kommt es zu Erstattungen von Beiträgen für die freiwillige Krankenversicherung, mindern diese die Sonderausgaben. Als Nachweis für das Finanzamt sollten Sie sich eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge von Ihrer Krankenversicherung zukommen lassen.

Ich hoffe Ihnen hilfreiche Hinweise für die Entscheidung private Krankenversicherung oder freiwillige Krankenversicherung gegeben zu haben.


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